HANDBUCH GUTE PFLEGE

Das "Handbuch Gute Pflege" wurde 2016 von der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz erarbeitet. Es enthält Qualitätsvorgaben für die Pflege öffentlicher Grünflächen, die neben der Verkehrssicherheit und Erholungsfunktion für die Bürger auch die ökologischen Aspekte berücksichtigen. Darin enthalten sind viele der Forderungen, die wir auch erheben. 

 

Doch leider ist das Handbuch gute Pflege nur eine Empfehlung, die von den Grünflächenämtern der Bezirke kaum umgesetzt wird. Bislang wird seine Anwendung in den Bezirken lediglich auf kleinen Pilotflächen erprobt, für die die Senatsverwaltung zeitlich begrenzte zusätzliche Mittel zur Verfügung gestellt hat. Diese laufen jetzt aus, eine Fortführung der Maßnahmen ist in den meisten Fällen von den Bezirken nicht geplant.

 

Dies ist weder nachhaltig noch sinnvoll. Und widerspricht diametral den Sonntagsreden der Politik für mehr Insekten- und Artenschutz in der Stadt. Wir fordern: Das "Handbuch Gute Pflege" muss zum Standard bei der Grünflächenpflege in Berlin werden!

Die 11 Goldenen Regeln des "Handbuchs Gute Pflege": 

 

Die 11 "Goldenen Regeln" der Guten Pflege in Berlin

Bei der Pflege und der Unterhaltung von Grünflächen und Bäumen

  • gilt das Bemühen der Pflegenden, dass sich die Erholungssuchenden auf ausreichend vorhandenen und bedarfsgerechten öffentlichen Grünflächen wohl fühlen und an Naturaspekten sowie dem grünen Erbe erfreuen können
  • hat die Gewährleistung der Verkehrssicherung Vorrang vor allen anderen Pflegeaspekten. Die Art notwendiger Maßnahmen wird im Einzelfall mit den Belangen des Biotop- und Artenschutzes, des Denkmalschutzes und des Pflanzenschutzes abgestimmt.
  • wird Rücksicht genommen auf das Vorkommen von gebietsheimischen Tier- und Pflanzenarten und auf Nester bzw. Brutstätten von wildlebenden heimischen Tieren
  • erfolgt die Ausführung der Pflege so, dass Blüh- und Fruchtaspekte berücksichtigt werden, indem dort, wo dem keine anderen Gestaltungs-, Funktions- und Nutzungsaspekte entgegenstehen, diese aspektbildenden Bestände geschont werden. Die Pflegemaßnahme erfolgt dementsprechend abschnittsweise, wodurch vielfältige mosaikartige Strukturen in der Fläche gefördert werden
  • wird Mahdgut und Gehölzschnitt nachhaltig genutzt und soweit möglich dem Naturkreislauf zugeführt
  • wird darauf geachtet, dass Laub, wo immer es möglich ist, vor Ort verbleibt
  • wird gezielt darauf hingewirkt, dass dort, wo es die Gestaltung und Funktion von Grünanlagen zulässt, Strukturvielfalt entsteht. So ist es zu begrüßen, wenn sich beispielsweise vor Strauchflächen vielfältige Säume entwickeln
  • sind bei der Auswahl von Pflanzen Blühaspekte und Pflanzenstrukturen hinsichtlich eines dauerhaften und ausreichenden Nahrungsangebots sowie eines “adäquaten Lebensraums” für Wildbienen und andere Bestäuber mit zu bedenken
  • steht bei der Verwendung von Saatgut der Einsatz von gebietsheimischem Material im Vordergrund. Bei Pflanzungen ist unter Berücksichtigung gestalterischer, gartenkünstlerischer und ökologischer Belange zwischen Vielfalt und gebietsheimischer Herkunft angemessen abzuwägen
  • werden dort, wo sich spontan Pflanzen – im Sinne der urbanen Wildnis – angesiedelt haben, diese im Rahmen der Entwicklungsmöglichkeiten beispielweise auf Baumscheiben oder Brachen respektiert und erhalten
  • wird schonend mit dem Boden umgegangen – vor allem was den Eintrag von Fremdsubstraten angeht. Die Verbesserung schwieriger Standortsituationen für Pflanzungen wie z.B. von Innenstadtbäumen durch ein spezifisches organisch angereichertes Bodensubstrat ist dabei möglich.

(Quelle: “Handbuch Gute Pflege” Kapitel 1.6)